Tipps & Tricks - Mindestdachneigung
Die Mindestdachneigung bei Prefalz Doppelstehfalzdächern ist nach wie vor eine häufig gestellte Frage. Bei den heute bestehenden Normen, Regelwerken und Hersteller-Richtlinien ist es oft nicht leicht, noch den Überblick zu bewahren. Aus diesem Grund habe ich dieses Thema nochmals aufgegriffen und die wesentlichen Punkte zusammengefasst.
Je geringer das Gefälle, desto höher ist die Gefahr, dass Wasser in Form von Treibregen, Schnee, möglicherweise auch Stauwasser durch den Falz unter die Metalleindeckung eindringen kann. Die Mindestdachneigung beträgt 3° unter Einhaltung bestimmter Sondervorkehrungen (wie unten beschrieben). Um diese zu vermeiden, empfehlen wir, die Unterkonstruktion mit einer Dachneigung von >7° (13%) zu planen.
Bei der Planung der Dachneigung sind laut ÖNORM B 3521-1, S. 17 die planmäßigen Durchbiegungen der Dachkonstruktion zu berücksichtigen bzw. die Mindestdachneigung um 0,5° zu erhöhen!
Bei Sanierungen von Dächern sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Bestimmungen einzuhalten. In manchen Fällen sind deshalb auch konstruktive Änderungen in der Unterkonstruktion erforderlich.
Folgende Sondervorkehrungen sind bei einer Dachneigung von 3°-7° dringend einzuhalten:
- Falzabdichtung: Aufbringen einer Dichtmasse (z.B. Falzgel) in den Längsfalzen und Querfalzen bis 5°, in schneereichen Gebieten (Schneelast ab 3,25 kN/m²) bis 7°. (1)
- Absenkung der Schalung im Traufenbereich: Breite mind. 120 mm, Vertiefung 2–4 mm. (2)
- Durchdringungen: Es darf maximal 1 Längsfalz unterbrochen werden (3) Die Durchdringung muss mind. 50 mm Abstand zum nächsten Längsfalz aufweisen. (4)
- Kehle: vertiefte Ausführung, ab 5° darf die Kehle mit konischen Bahnen ausgefächert werden.
Tipp: In vielen schneereichen Regionen werden die Fälze auch weit über der normativ geforderten Mindestdachneigung von 7° abgedichtet. Speziell bei rückgestautem Schnee und Eis im Bereich der Schneeschutzsysteme bietet eine Falzabdichtung Sicherheit!
<sub>Quellenangabe: ÖNORM B 3521-1:2012, Fachregel für Bauspengler, Ausgabe 2014 09 01, PREFA Verlegerichtlinien</sub>