Interviewer: Das PREFA Dach wurde vor einigen Jahren fachgerecht verlegt, auch die Schneerückhaltesysteme funktionieren einwandfrei. Der Gebäudeeigentümer entscheidet sich, nachträglich eine Solar- oder PV-Anlage zu installieren. mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?
Antwort: Werden bestehende Schneestopper von PV- oder Solar-Anlagen überdeckt, können diese logischerweise ihre Funktion nicht mehr erfüllen – der Schnee rutscht vom Dach und blockiert Gehwege, verursacht möglicherweise Schäden. In manchen Fällen wird sogar das Schneerückhaltesystem selbst durch die Schneemassen beschädigt.
Nicht immer können Schneeschutz und komplett mit Modulen bestückte Dächer unter einen Hut gebracht werden. Im Zweifelsfall hat der Schneeschutz aber Vorrang.
Interviewer: Was kann ich als verantwortungsbewusster Dachprofi nun tun?
Antwort: Am wichtigsten ist unserer Meinung nach Aufklärung direkt beim Kunden. Erkennen Sie in der Angebotsphase oder während der Beratung eine nach Süden ausgerichtete Dachfläche, die nicht von Gauben, Kaminen oder anderen Störflächen beeinträchtigt wird, sprechen Sie mit dem Kunden darüber.
Sie als Dachprofi kennen die Folgen von nachträglichem Zubau ganz genau und können hier mit Aufklärung punkten.
Berechnen Sie mit dem PREFA Dachrechner* die Anzahl an Schneerechenreihen und beraten Sie den Kunden in weiterer Folge sinngemäß.
Tipp: |
Sofern eine Verlegung auf Dachlatten geplant ist, sollte zumindest im entsprechenden Bereich eine Schalung vorgesehen werden, um eine nachträgliche Schneerechenmontage zu erleichtern. Eine Vollschalung am gesamten Dach erspart Ihnen solche Überlegungen. |
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Achtung!
Bei der Beratung betreffend Schneerechensystem muss der Abstand (A) zwischen Modulunterkante und Schneerechen erwähnt werden. Es gibt derzeit keine Norm oder andere technische Richtlinien, welche diesen Abstand regeln. Hier kann nur der technische Hausverstand angewandt werden.
PREFA empfiehlt bei flach geneigten Dächern, mindestens eine Dachplattenbreite (ca. 420 mm) einzuhalten. Je steiler die Dächer sind, umso länger sollte auch der Abstand (A) sein.
Man erkennt in der Zeichnung den geringen Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Moduls und dem fertigen Schneerechensystem. Somit gilt, je näher man mit dem Schneeschutz an die Modulkante heranrückt, umso wirkungsloser wird dieser dadurch.
Hinweis: Beim alten Schneerechen mit Rundstangen ist der geringe Höhenunterschied noch gravierender.
Allgemein
Grundsätzlich haftet der Gebäudeeigentümer für Schäden durch herabfallende Dachlawinen.
Befinden sich unter der Traufkante Wege, Zugänge, öffentliche Verkehrsflächen, aber auch Bauten wie Vordächer, Wintergärten oder Balkone, sind Vorkehrungen zu treffen, dass ein Abrutschen der Schnee- und Eismassen verhindert wird. Hinweistafeln sind über einen längeren Zeitraum betrachtet keine entsprechende Sicherheitsmaßnahme.
Der Verleger haftet gegenüber seinen Kunden (Gebäudeeigentümer) grundsätzlich für Schäden, welche durch nicht ausreichende Dimensionierung bzw. nicht fachgerechte Verlegung entstehen. Sobald eine bauliche Maßnahme am Dach, wie zum Beispiel eine Photovoltaik- oder Solar-Anlage, in ein bestehendes, funktionierendes Schneerückhaltesystem eingreift, ist dieses darauf anzupassen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Im Auftrag ist gesondert auf diesen Umstand hinzuweisen.
*Den PREFA Dachrechner finden Sie im Login-Bereich.