Für den Fall, dass nach starkem Hagel die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, jedoch optische Mängel in Form leichter Eindellungen vorliegen, sollte darauf geachtet werden, dass im speziellen auch optische Beschädigungen mitversichert werden. Bei bestehenden Versicherungen ist darauf zu achten, dass kein Haftungsausschluss für optische Schäden besteht.